Am vergangenen Dienstag bekam der Gemeinschaftskunde-Leistungskurs der Jahrgangsstufe 11 am Rotteck-Gymnasium in Freiburg besonderen Besuch: Zusammen mit dem ARD-Rechtsexperten Dr. Frank Bräutigam sowie Gabriella Kinefss und Laura Ochner des Vereins GrundGesetzVerstehen e.V. befassten sich die Schüler:innen zwei Schulstunden lang mit dem Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit.
Die Presse- und Rundfunkfreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes, schützt alle mit der Pressearbeit zusammenhängenden Tätigkeiten – von der Beschaffung der Informationen bis zur Verbreitung der Nachrichten. Der Konsum von Medien ist längst nicht mehr auf die tägliche Zeitung beschränkt. Nachrichten werden über das Internet, Radio und Fernsehen verbreitet. Medienunternehmen transportieren ihre Inhalte mittlerweile aber auch anders, etwa über sogenannte Infotafeln bei Instagram oder als Videos bei TikTok. Wie wichtig die freie Berichterstattung durch die Presse in einer Demokratie ist, dürfte den Schüler:innen abstrakt schon bekannt gewesen sein. Gemeinsam mit den Juristinnen Laura Sophie Ochner und Gabriella Kinefss von GrundGesetzVerstehen e.V. wurde dann erarbeitet, wen und welche Tätigkeiten das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit schützt, aber auch, wo seine Grenzen liegen. Anhand von Beispielsfällen wurde überlegt und engagiert diskutiert, welche Informationen die Presse verbreiten darf (z.B. Urlaubsfotos von einem Minister) oder ob es „gute“ und „schlechte“ Presse überhaupt gibt. Dabei setzten sich die Schüler:innen auch damit auseinander, was im Rahmen von Verdachtsberichterstattung über möglicherweise begangene Straftaten berichtet werden darf. Hierbei wurde deutlich, wo die Grenzen der Pressefreiheit liegen – nämlich dort, wo sie mit anderen Grundrechten kollidiert. In diesem Zusammenhang wurden juristische Begriffe wie das „Allgemeine Persönlichkeitsrecht“, das die Freiheit der Presse häufig begrenzt, anschaulich erklärt und anhand von Fallbeispielen diskutiert, ob Einschränkungen der Presse gerechtfertigt sein können.
Dr. Frank Bräutigam ist sowohl Journalist und Leiter der ARD-Rechtsredaktion des SWR in Karlsruhe als auch Jurist. Er berichtet als Rechtsexperte regelmäßig von den obersten deutschen und europäischen Gerichtshöfen und kennt sich daher mit den Besonderheiten der Berichterstattung aus Gerichtssälen bestens aus. Aus erster Hand konnte er den Schüler:innen spannende Einblicke in den Alltag eines Rechtsjournalisten geben. Orientiert am Prozess von „Johnny Depp gegen Amber Heard“ erarbeitete er mit den Schüler:innen Argumente für und gegen die Live-Berichterstattung aus Gerichtssälen – die in Deutschland im Gegensatz zu den USA verboten ist. Die Schüler:innen diskutierten eifrig mit, wobei letztlich die Mehrheit überzeugt war, dass die besseren Argumente für das bestehende Verbot sprächen.
Der gemeinnützige Verein GrundGesetzVerstehen e.V. besteht seit über einem Jahr und verfolgt das Ziel, das Grundgesetz einfach und verständlich zu erklären. Dazu führen Jurist:innen im Netzwerk des Vereins regelmäßig Schulbesuche in ganz Deutschland durch. Mit den eigens entwickelten Materialien und Unterrichtskonzepten zu grundrechtlichen Themen wie der Meinungsfreiheit in sozialen Medien, der Versammlungsfreiheit oder, wie hier, der Presse- und Rundfunkfreiheit fanden bereits in verschiedenen weiterführenden Schulformen und Jahrgangsstufen Unterrichtsbesuche statt. Zu den mehr als 50 Mitgliedern des interdisziplinär tätigen Vereins zählen neben Jurist:innen auch (Sozial-)Pädagog:innen und Betriebswissenschaftler:innen.
Hinterher waren die Schüler:innen begeistert von den Eindrücken der etwas anderen Schulstunden: Elisa Veyhelmann hat es „Spaß gemacht, sich mit dem Grundgesetz auseinanderzusetzen und Kontakt mit echten Juristen zu haben“. Selma Syed hat nun das Gefühl, „das Grundgesetz besser zu verstehen“. Ihr hat es außerdem gut gefallen, das erlernte Wissen gleich in einem echten Fall anzuwenden.
Stellungnahmen von Schüler:innen
„Ich fand die Stunde super interessant, sowohl den ersten als auch den zweiten Teil. Im ersten Teil haben wir sehr eng mit dem Grundgesetz gearbeitet und mehr über den Aufbau von Gesetzen gelernt. Jetzt habe ich das Gefühl, das Gesetz besser zu verstehen. Auch der zweite Teil hat mir gut gefallen. Hier konnten wir unser gelerntes Wissen an einem echten Fall anwenden und haben Einblicke in den Redaktionsalltag bekommen.“ – Selma Syed
„Die Veranstaltung war sehr informativ und es hat Spaß gemacht, sich mit dem Grundgesetz auseinanderzusetzen und Kontakt mit echten Juristen zu haben.“ – Elisa Veyhelmann
„Herr Bräutigam war ein sehr offener, gekonnter Redner. Er scheint über sein Gebiet wahnsinnig genau Bescheid zu wissen. Wir hätten ihm gerne noch länger zugehört.“ – Nele Meschenmoser