(Noch) kein Feierabend für die alte Regierung
Das Grundgesetz bestimmt, dass der neue Bundestag 30 Tage nach der Wahl zusammenkommen muss. Eine neue Regierung gibt es so schnell meist noch nicht. Damit aber die anfallende Arbeit in der Zwischenzeit nicht einfach liegen bleibt, kann der Bundespräsident die Kanzlerin bitten, bis zur Bildung einer neuen Regierung weiter im Amt zu bleiben. Auch die Minister:innen können so übergangsweise weiterarbeiten. Wie lange diese Zeit der „Überbrückung“ sein kann, hat sich etwa 2017 gezeigt: Erst 172 Tage, also fast ein halbes Jahr nach der Wahl konnte die neue Bundesregierung mit der Arbeit beginnen.
Fraktionen und Koalitionen
Im Bundestag bilden sich Fraktionen. Fraktionen bestehen aus einer oder – im Fall der CDU/CSU-Fraktion – aus mehreren Parteien, die die gleichen politischen Ziele verfolgen. Sie sind die Einheiten, in denen das Parlament arbeitet und in denen Mehrheiten für eine Regierung gebildet werden. Erst einmal in der Geschichte (1957) hatte dabei eine einzige Fraktion mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag, also eine absolute Mehrheit. Um zu regieren, müssen sich deshalb in der Regel zwei oder mehr Fraktionen zu einer Koalition zusammentun. Und hier sind wir mitten im aktuellen Thema:
Der lange Weg zum Koalitionsvertrag
Können sich Fraktionen vorstellen, gemeinsam zu regieren, setzen sie sich erst einmal zu „Sondierungen“ zusammen. Je nach Farbe der Fraktionen im Bundestag trifft sich dann zum Beispiel die „Ampel“ (rot-grün-gelb), „Jamaika“ (schwarz-grün-gelb) oder eine beliebige andere Konstellation. Bei den Sondierungen geht es darum, welche Themen den Beteiligten wichtig sind und wo sich Kompromisse finden lassen. Sehen die Fraktionen – wie derzeit das „Ampel“-Bündnis – genug Gemeinsamkeiten für eine Regierung, beginnen die „eigentlichen“ Koalitionsverhandlungen. Nun werden die Pläne der neuen Regierung konkret, die Fraktionen diskutieren wichtige Streitpunkte aus und entscheiden, wer Kanzler:in bzw. Bundesminister:in werden soll. Haben die Verhandlungen Erfolg, steht an ihrem Ende der Koalitionsvertrag: Eine Erklärung über das Programm der neuen Regierung und die Verteilung der einzelnen Posten und Aufgaben. Anders als das Wort „Vertrag“ vielleicht vermuten lässt, bringt diese Erklärung keine rechtlichen, sondern nur politische Verpflichtungen mit sich. Bei einem Verstoß gegen den Koalitionsvertrag können sich die Fraktionen deshalb zum Beispiel nicht vor Gericht verklagen.
Regierung und Opposition im neuen Bundestag
Stehen die Mitglieder der neuen Regierung fest, kann der Bundestag eine:n Kanzler:in wählen, der:die dann dem Bundespräsidenten die neuen Minister:innen vorschlägt. Hat der Bundespräsident die neuen Regierungsmitglieder ernannt, kann die Koalition mit ihrer Arbeit beginnen. Nicht weniger wichtig als die Regierungsarbeit ist im neuen Bundestag die Arbeit der Opposition, also der Fraktionen, die nicht Teil der Koalition sind. Sie haben die Aufgabe, der Bundesregierung bei ihrer Tätigkeit „auf die Finger zu schauen“. Hierzu nimmt die Opposition sogenannte Kontrollrechte wahr, die alle Abgeordneten haben. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern im Bundestag zu verlangen oder ihnen Fragen zu stellen.
Das alles passiert in den kommenden Wochen in Berlin – und auf unserem Blog: In den nächsten Beiträgen erfahrt ihr mehr zu Themen wie der Kanzler:innenwahl, den Aufgaben der Regierung und dem „Innenleben“ des Parlaments.