Das Grundgesetz einfach und verständlich erklären, was genau ist damit gemeint? Diese Reihe gibt euch einen Einblick in unsere inhaltliche Arbeit vor Ort. Dazu stellen wir euch einige der Unterrichtseinheiten vor, die GrundGesetzVerstehen an Schulen anbietet. Den Anfang macht unsere Einheit zu Gleichheit und Antidiskriminierung im Grundgesetz.
Menschen werden im täglichen Leben ebenso wie im Recht häufig ungleich behandelt. Dafür kann es gute Gründe geben, zum Beispiel wenn für Jugendliche besondere Arbeitszeiten gelten oder einem nicht-behinderten Studenten die barrierefreie Wohnung vom Studierendenwerk verwehrt wird. Anders sieht es dagegen aus, wenn eine Lehrerin aufgrund ihres Kopftuchs nicht eingestellt wird oder eine Frau 500 Euro weniger Gehalt erhält als ihr gleich qualifizierter männlicher Kollege auf derselben Position.
Um genau diese Grenze zwischen erlaubter und nicht erlaubter Ungleichbehandlung geht es in unserer Unterrichtseinheit zu Gleichheit und Antidiskriminierung im Grundgesetz. Zu Beginn der Einheit erarbeiten wir mit den Schüler:innen, wann Ungleichbehandlungen einen „sachlichen Grund“ haben und deshalb erlaubt sind. Ein anschauliches Beispiel ist die Notenvergabe in der Schule: Dass die mündliche Beteiligung, das Abschneiden bei Klassenarbeiten oder erledigte Hausarbeiten einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Bewertung darstellen, liegt auf der Hand. Im Gegensatz dazu leuchtet ein, dass Noten nicht von der Laune der Lehrkraft, dem Aussehen oder dem Elternhaus der Schüler:innen abhängen sollten. Im Anschluss an dieses Beispiel erarbeitet sich die Klasse auch für schwierigere Fälle Lösungen. Die Antworten zu den etwas kniffligeren Fragen finden die Schüler:innen im Rahmen von interaktiven Lernmethoden wie z. B. einem Bewegungsspiel oder Gruppenarbeit.
Weil zur Arbeit von Jurist:innen das Lesen von Gesetzen gehört, schauen wir uns anschließend gemeinsam und Schritt für Schritt die Begriffe in Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes an. Dort finden sich Merkmale, die kein Grund für Ungleichbehandlungen sein dürfen, zum Beispiel das Geschlecht, die Sprache oder die religiöse und politische Anschauung. Diese Merkmale auseinanderzuhalten, ist im Einzelfall gar nicht so einfach: Was ist zum Beispiel der Unterschied zwischen Abstammung, Heimat und Herkunft nach dem Grundgesetz? Und warum wird aktuell diskutiert, das Wort „Rasse“ aus Art. 3 Absatz 3 zu streichen? Diese und viele weitere Fragen zum Thema Ungleichbehandlungen beantworten wir in dieser Einheit.
Im zweiten Teil der Einheit geht es dann um das Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Hintergrund: in Art. 3 des Grundgesetzes geht es in erster Linie um Diskriminierungen durch den Staat, also etwa durch Behörden oder diskriminierende Gesetze. In den meisten Fällen im Alltagsleben ist es aber nicht der Staat, der Menschen (direkt) diskriminiert, sondern „Private unter sich“. Zu unserer privaten Freiheit gehört es erst einmal Verträge zu schließen, mit wem und zu welchen Bedingungen wir wollen. In bestimmten Fällen, nämlich wenn Menschen in diskriminierender Absicht handeln, schränkt das Recht diese Freiheit jedoch ein. Ungleichbehandlungen zwischen Privatleuten regelt deshalb das AGG. Auch hier wollen wir es aber nicht bei der Theorie belassen: Neben den Formen von Diskriminierung nach dem AGG soll es darum gehen, wie diskriminierendes Verhalten im Alltag erkannt und wo solche Vorfälle ganz praktisch gemeldet werden können. Und am Ende der Unterrichtseinheit ist es schließlich Zeit, selbst juristisch zu arbeiten und einige kleine Fälle zum AGG zu lösen!
Die Einheit zu Gleichheit und Antidiskriminierung kann sowohl in der hier beschriebenen Form für die Oberstufe als auch in verkürzter Form ab der Mittelstufe angeboten werden (ohne AGG). Ihr habt Anregungen für weitere Themen rund um unsere Verfassung oder wollt, dass wir auch eure Schule besuchen? Dann schreibt uns gerne an info@ggverstehen.de. Wir stellen uns gerne auf die Altersstufe, Leistungsfähigkeit und individuelle Vorstellungen der Klasse ein.