Aus dem Klassenraum: Die Freiheit, (nicht) zu glauben 

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Das Grundgesetz einfach und verständlich erklären – was genau ist damit gemeint? Diese Reihe gibt euch einen Einblick in unsere Arbeit vor Ort im Klassenraum. Dazu stellen wir euch einige der Unterrichtseinheiten vor, die GrundGesetzVerstehen e.V. für Schulklassen anbietet. Hierzu gehört unter anderem unsere Einheit zur Religionsfreiheit.  

Darf an meiner Schule ein Kreuz hängen? Was hat es mit dem Grundgesetz zu tun, wenn meine Lehrerin ein Kopftuch trägt?  

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses sind unverletzlich“, heißt es in Art. 4 des Grundgesetzes. Und: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Was das bedeuten kann, erarbeiten sich Schüler:innen ab der Klassenstufe 8 in unserer Einheit zur Religionsfreiheit.  

Zu Beginn geht es darum, das Grundgesetz und die Struktur eines Grundrechts kennenzulernen. So schützt das Grundgesetz die Ausübung einer Religion genauso wie das Recht, nicht zu glauben – zwei Positionen, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen.  

Nach dieser Einführung wollen wir konkret werden: Was ist eine Religion? Was meint das Grundgesetz mit dem Glauben? Kurze Beispielsfälle zeigen, welches Verhalten von Art. 4 der Verfassung geschützt ist und welches nicht.  

Den größten Teil der Einheit bildet ein interaktiver Part, für den die Schulklasse zwischen drei Varianten wählen kann. In der ersten Variante beschäftigen sich die Schüler:innen beispielsweise mit dem Fall „Lehrerin mit Kopftuch“, über den kürzlich auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Ein Landesgesetz regelt, dass Lehrer:innen keine religiösen Kleidungsstücke tragen dürfen. In zwei Gruppen beschäftigt sich die Klasse jeweils mit der Position des Landes und der Position der Lehrerin, die ihre Religion ausüben möchte. Dazu erhalten die Schüler:innen Begleitmaterial, beispielsweise in Form von Zeitungsartikeln, und sammeln anhand dieser Materialien Argumente. Auf diese Weise haben die Schüler:innen Gelegenheit, sich mit den Ansichten aus der „echten“ Diskussion über das Landesgesetz zu befassen und reale Stimmen aus den Medien einzuordnen. 

Die gesammelten Argumente werden anschließend in Form einer „Fish-Bowl“-Diskussion vorgetragen. Alle Schüler:innen können sich auf diese Weise – unterstützt von unseren Coaches – aktiv an der Debatte beteiligen. Als Abschluss erarbeitet die Klasse im Plenum eine „Lösung“ in Form eines grundrechtlichen Kompromissvorschlags. Die Schüler:innen haben damit die Möglichkeit, von ihren Positionen aus der Diskussion abzurücken und aufeinander zuzugehen.  

In den anderen Varianten geht es um den sog. Kruzifix-Fall, in dem sich ein Schüler daran stört, dass in allen Klassen Kreuze hängen sollen, bzw. um eine Schülerin, die sich vom Ruf des Muezzins gestört fühlt.  

Die Einheit zur Religionsfreiheit kann flexibel in der Ober- oder Mittelstufe (idealerweise ab Klasse 8) unterrichtet werden. Sie eignet sich hervorragend für eine Doppelstunde oder auch für einen Projekttag. 

Ihr habt Ideen für Materialien zu weiteren Themen rund um das Grundgesetz oder wollt, dass wir mit einer unserer Einheiten auch eure Schule besuchen? Dann schreibt uns gerne an info@ggverstehen.de.